Umzug von München nach Kroatien: OIB, Zoll & Kfz-Import
Kroatien gehört seit dem Schengen-Beitritt 2023 fest zum europäischen Kernraum und zieht mit Adria-Küste und niedrigeren Lebenshaltungskosten viele Auswanderer an. Ein Umzug von München nach Kroatien ist als EU-Umzug zoll- und mehrwertsteuerfrei – wichtig ist vor allem die persönliche Steuernummer OIB, ohne die in Kroatien fast nichts geht. Umzug Neumann kennt den Ablauf und die wichtigsten Behördenschritte.
Zoll & Übersiedlungsgut
Als EU-Mitgliedstaat erlaubt Kroatien die zoll- und mehrwertsteuerfreie Einfuhr von Übersiedlungsgut, wenn die Gegenstände in der Regel mindestens sechs Monate in deinem Besitz waren und ein tatsächlicher Wohnsitzwechsel vorliegt. Halte für die Einreise eine Ausweiskopie, die Abmeldebescheinigung aus Deutschland, einen Wohnsitznachweis in Kroatien, eine vollständige Inventarliste sowie gegebenenfalls das Zollbefreiungsformular bereit.
OIB: die Steuernummer, die du zuerst brauchst
Der Osobni identifikacijski broj (OIB) ist die persönliche Steuer- und Identifikationsnummer Kroatiens – Pflicht für die Wohnsitzanmeldung, den Immobilienerwerb und praktisch jeden Vertragsabschluss. Die Beantragung läuft über die Porezna uprava (Steuerverwaltung), für EU-Bürger ist das inzwischen auch online möglich und kostenlos. Beantrage den OIB idealerweise schon vor deinem Umzug, damit du bei der Wohnsitzanmeldung keine Verzögerung erlebst.
Aufenthalt & Krankenversicherung
- Aufenthaltsregistrierung: EU-Bürger benötigen kein Visum, müssen sich aber bei einem Aufenthalt über 90 Tage bei der örtlichen Polizeiverwaltung (MUP) anmelden und erhalten eine Aufenthaltskarte für EU-Bürger.
- Krankenversicherung: Für die Übergangszeit gilt deine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), für den dauerhaften Wohnsitzwechsel solltest du das Formular S1 bei deinem bisherigen Krankenversicherungsträger beantragen.
- In Deutschland abmelden: Vergiss nicht die Abmeldung bei Einwohnermeldeamt, Finanzamt, Krankenkasse, Rentenversicherung und Bank.
Fahrzeugimport nach Kroatien
Bringst du dein Auto mit, fällt in Kroatien eine Sondersteuer auf Kraftfahrzeuge (PPMV) an. Die Anmeldung beim kroatischen Zoll inklusive technischer Inspektion muss innerhalb von 15 Tagen nach der Einfuhr erfolgen. Nutzt du länger als 15 Tage ein in einem anderen EU-Land zugelassenes Fahrzeug, besteht zusätzlich eine elektronische Meldepflicht gegenüber der Zollverwaltung. Für Haustiere gelten die üblichen EU-Regeln: Heimtierausweis, Tollwutimpfung und Mikrochip.
So läuft dein Umzug von München nach Kroatien ab
- Anfrage & Besichtigung, Hinweis auf OIB-Beantragung
- Festpreisangebot
- Verpackung und Verladung in München, Inventarliste erstellen
- Transport über Österreich/Slowenien nach Kroatien
- Anlieferung, Aufbau und Beratung zur Anmeldung bei MUP
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Deine Ziele in Kroatien: Zagreb, Split, Rijeka und Osijek. Weitere Balkan-Ziele: Serbien und Bosnien-Herzegowina. Alle Länder im Überblick: Umzug ins EU-Ausland.
Häufige Fragen zum Umzug von München nach Kroatien
Muss ich beim Umzug nach Kroatien Zoll zahlen?
Nein, sofern dein Übersiedlungsgut mindestens sechs Monate in deinem Besitz war und ein echter Wohnsitzwechsel vorliegt – dann ist die Einfuhr zoll- und mehrwertsteuerfrei.
Was ist der OIB und wann brauche ich ihn?
Der OIB ist die persönliche Steuer- und Identifikationsnummer Kroatiens, Pflicht für Wohnsitzanmeldung, Immobilienerwerb und Vertragsabschlüsse. Am besten schon vor dem Umzug online beantragen.
Muss ich mich in Kroatien anmelden?
Ja, bei einem Aufenthalt über 90 Tage ist eine Anmeldung bei der örtlichen Polizeiverwaltung (MUP) nötig, die eine Aufenthaltskarte für EU-Bürger ausstellt.
Wie läuft der Fahrzeugimport nach Kroatien ab?
Es fällt die Sondersteuer PPMV an, die Anmeldung beim kroatischen Zoll mit technischer Inspektion muss innerhalb von 15 Tagen nach Einfuhr erfolgen.